Acta Pacis Westphalicae : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 7: 1647 - 1648 / Andreas Hausmann
70. Lamberg, Krane und Volmar an Ferdinand III Osnabrück 1648 Januar 2

2

Lamberg, Krane und Volmar an Ferdinand III.


3
Osnabrück 1648 Januar 2

4
Ausfertigung: RK FrA Fasz. 55a (1648 I)fol. 5–11’ = Druckvorlage – Kopie: KHA A 4 nr.
5
1628/23 unfol. – Konzept: RK FrA Fasz. 92 XIII nr. 1914fol. 329–333.

6
Verweis auf vorangehende Relationen. Klage Sachsen-Altenburgs und -Weimars über Ein-
7
quartierungen .

8
Konferenz mit den schwedischen Gesandten über *KEIPO5* (1647 XII 31): deren Beharren
9
auf den im KEIPO4A verglichenen Punkten; Titel „semper Augustus“; allgemeines Restitu-
10
tionsgebot ; Forderungen Pfalz-Neuburgs; Vorbehaltsklauseln in einzelnen Amnestiepunkten;
11
Württemberg; Kitzingen; Baden-Durlach; Finstingen; schwedische Armeesatisfaktion.

12
Unterredung mit den kurfürstlichen Gesandten (1647 XII 31): durchgehende Ablehnung
13
von Verhandlungen über schwedische Armeesatisfaktion vor dem Friedensschluß; Unterstüt-
14
zung einer zügigen kaiserlichen Friedenspolitik durch Kurbayern.

15
Starke Beeinträchtigung der eigenen Verhandlungsposition durch Kenntnis der Gegenseite
16
von kurbayerischer Haltung. Verzögerung der weiteren Verhandlungen über *KEIPO5* .
17
Weiteres Vorgehen zwecks schnellem Friedensschluß.

18
Auf die Weisungen vom 11. und 18. Dezember 1647 (Nr.n 40 und 51).
19
Und dieweilen unßere immittls nachgefolgte relationes mehrere erleute-
20
rung geben, waß für vorbereithliche handtlung wir mit den catholischen
21
ständen gepflogen, damit

38
21 wir] Fehlt in der Kopie.
wir folgendts zu der conferentz mit den
22
Schwedischen und protestierenden glangen mögten, biß immittls Ewer
23
Majestätt haubtinstruction

39
Vom 6. Dezember 1647 ( [ Nr. 29 ] ).
unß zu handt kommen thät, alß thuen wir
24
unß kürtze der zeitt halben dahin beziehen, benebens aber allerunderthe-
25
nigst erwahrten, waß in einem und andern unß fehrner anbefohlen wer-
26
den mag, und solle underdeßen dero allergnädigsten befehlchen gehor-
27
samst nachgesetzt werden.

28
Nachdem wir dan in negstvorgehender relation

40
Vom 30. Dezember 1647 ( [ Nr. 65 ] ).
angezeigt, waßgestalt die
29
Schwedischen plenipotentiarii auff unßer beschehenen ahnvermahnen
30
und selbsteigens ansprechen fast schlechten lust zu würcklicher fortset-
31
zung der verahnlasten conferentzen erscheinen laßen, sondern abermah-
32
len auff vergleichung satisfactionis militiae fast instendich getrungen, in
33
ubrigen sich noch ethwaß mehrer zeitt, unßern außgehändigten declara-
34
tionibus

41
Gemeint ist der *KEIPO5* .
nachzudencken, benohmen, so haben wir unß anderst nit einbil-
35
den können, dan sie würden noch ethlich tag darmit zurückhalten.

36
Alß aber ahm vergangenen dinstagmorgendt [ 31. Dezember 1647 ] die
37
Sachßen Altenburg- und Weymarische bey unß erschienen und umb in-

[p. 231] [scan. 325]


1
tercession ahn Ewer Kayserliche Majestätt, daß ihrer gnädigen fürsten
2
und herrn landtschafften der schwehrn einquartirungen entledigt werden
3
mögten, gebetten und wir ihnen mit dieser occasion umbständtlich refe-
4
rirt , waß des vorigen tags mit besagten Schwedischen plenipotentiariis
5
verloffen, auch die ermahnung angehenckt, selbige zu mehrer schleunig-
6
keit zu vermögen, damit dergleichen beschwehrungen desto ehender
7
durchgehendt abgeholffen werden könte

33
Eine ausführliche Schilderung der Unterredung mit den Ges. von Sachsen-Altenburg und
34
-Weimar enthält: Lamberg, Krane und Volmar an Ferdinand III., Osnabrück 1648 Januar
35
2. Ausf.: RK FrA Fasz. 55a (1648 I)fol. 1–4’.
, ist darauff erfolgt, daß sie
8
umb den mittag anzeigen laßen, so es unß beliebig, sie noch selbigen
9
nachmittags umb 2 uhr zu unß kommen wolten.

10
Es ist aber auch bey dieser conferentz wenig fruchtbahrlichs außgericht
11
worden, dan ob sie zwar sich endtlich vermögen laßen, uber alle von unß
12
nomine catholicorum außgeliefferte temperamenta der in

27
12 instrumento] In der Kopie iungst.
instrumento

36
KEIPO4A .

13
gehaltener ordtnung gemeß zu handtlen, so beharrn sie iedoch immerzu
14
bey ihrer maxima, es müste bey demienigen, so hievor vergliechen, sein
15
verbleibens haben. Dargegen wir auch unßere einredt bestendig wieder-
16
holet und zu verstehen geben, daß man sich zu dergleichen nit verbunden
17
halten könt, biß man vorderist des zuhaltens und entlichen befriedung
18
von der gegenpart versiechert wehre.

19
In specie aber haben sie bey dem prooemio wegen einsetzung des tituls
20
„semper Augustus“

37
Vgl. Präambel *KEIPO5* (Text: Meiern IV, 821 ).
uber alles zusprechen weiter nit einwilligen wöllen,
21
dan sofehrn es von

28
21 andern] In der Kopie die dern.
andern cronen auch passirt würde.

22
Die wortt „aliorumque hinc inde contractorum“

38
In der ksl. Hauptinstruktion geforderter Zusatz in Art. III KEIPO4A (vgl. [ Nr. 29 bei Anm. 27 ] ).

29
22–23 haben sie damahlen ad deliberandum] In der Kopie halten sie ja nuhrs ad deli-
30
berandam .
haben sie damahlen ad
23
deliberandum genohmen.

24

31
24 Wegen] In der Kopie Wegen Churmetz undt -trier wie auch im nahmen deß bißthumbs
32
Straßburg wegen.
Wegen der Pfaltzischen sach haben sie in nahmen Pfaltz Newenburg und
25
Veldentz ethliche verenderungen, so zwar ahn unß von den interessirten
26
auch absonderlich glangt worden, vorgebracht

40
Hg. Wolfgang Wilhelm von Pfalz-Neuburg forderte 1.) die Einfügung einer Vorbehalts-
41
klausel in die Vereinbarung über die pfälzische Restitution vom August 1647 betr. den An-
42
spruch auf die bayerische Kurwürde beim Aussterben der Wilhelminischen Linie des Hau-
43
ses Wittelsbach für sich und seine männlichen Nachkommen; und 2.) die Streichung der
44
dort (§ „Pacta quoque“ ) enthaltenen Regelung über die Jülicher Lehen (vgl. das zweite
45
kath. Ga. (Teil 1), praes. 1647 Dezember 13; hier: RK FrA Fasz. 53b (1647 XII)fol.
46
108’–109; – außerdem: Ex parte serenissimi ducis Neoburgici petitur, s.l. [vor 1648 Januar
27
5]. Kopie: RA Stockholm , DG 10,fol. 1189, d.i. eingelegt in APW [ II C 4/1 Nr. 103 Beilage A ] ; – Note Pfalz-Neuburgs betr. seine Anwartschaft auf die pfälzische Kurwürde
29
und die Jülicher Lehen, praes.s.l. 1647 Dezember 13 [wie [ Nr. 48 Anm. 16 ] ]).
und vermeindt, unßern

[p. 232] [scan. 326]


1
beyfall zu haben, daß dern in

26
1 hinderlegten] In der Kopie hinderlichen.
hinderlegten vergrieff

30
Bezug auf die Vereinbarung über die pfälzische Restitution vom August 1647.
meldung beschehen
2
solte. Alß wir unß aber dahin bezogen, daß wir unßerstheils dergleichen
3
nit zugeben könten, auch die sachverwante bereiths ab und zue ruhe ge-
4
wiesen hetten, sein sie endtlich mit dieser erclehrung heraußgangen, sie
5
hetten sich zu erinnern, waßgestalt diese Pfaltzische sach unter unß ver-
6
gliechen und zu papyr gebracht, so sie auch durch ihm legationssecreta-
7
rium

31
Biörenklou.
unterschreiben laßen und den Frantzosischen plenipotentiariis zu-
8
geschickt , von welchen diese schrifft ihrs vernehmens beim Venetia-
9
nischen ambassadeur depositirt worden . Bey deme ließen sie es bewen-
10
den , doch mit derienigen condition, wie sie sich derentwegen gegen
11
ermelten Frantzosischen plenipotentiariis schrifftlich erclehrt hetten

33
Die schwed. Ges. hatten ggb. der von den Frz. projektierten Fassung der Vereinbarung
34
über die pfälzische Restitution einige kleinere Änderungen vorgenommen, deren Beibe-
35
haltung sie forderten (Oxenstierna und Salvius an frz. Ges. , Osnabrück 1647 August 1/
36
11; Text: APW [ II C 3 Nr. 287 ] ; Meiern IV, 414 f. Hervorhebung der schwed. Änderungen
37
und frz. Stellungnahmen dazu: ebenda , 415ff).
.
12
Wir haben es soweit acceptirt, daß es billich sein verbleibens dabey haben
13
soll, waß aber die angemelte conditionen betreffen thette, darvon wehre
14
unß nichts bewust, sondern ließens ahn seinen ortt gestelt sein.

15
Die bey denen paragraphis „Princeps Fridericus“, „Princeps Leopoldus“,
16
„Domus Wurtembergica“ in nahmen Churmayntz und Trier, auch des
17
bisthumbs Straßburg angehenckte clausulas reservatorias

38
Bezug auf die Amnestiebestimmungen in Art. IV §§ „Princeps Fridericus“ (betr. die Wie-
39
dereinsetzung
Pgf. Friedrichs von Pfalz-Zweibrücken), „Princeps Leopoldus Ludovicus“
40
(betr. die Wiedereinsetzung Pgf. Leopold Ludwigs von Pfalz-Veldenz) und „Domus Wür-
41
tembergica “ *KEIPO5* (Text: Meiern IV, 821f ). Dort hatten die ksl. Ges. Vorbehalte
42
zugunsten der gen. Rst. sowie des Fbf.s von Speyer eingefügt.
haben die
18
Schwedischen zwar nit allerdings zu verwerffen gewust, aber doch ver-
19
drüßlich zu sein gehalten, daß man fast bey einem iedem paß dergleichen
20
anhang machen solte, und vermeindt, man solte ethwan vor oder nach
21
eine clausulam generalem beysetzen, dardurch einem iedem tertio sein
22
ius qualecunque salvum bleiben mögte, so ihnen auch die interessirte ca-
23
tholische nit entgegen sein laßen.

24
Den vorbehalt wegen der Württembergischen closter

43
Art. IV § „Domus Würtembergica“ *KEIPO5* : Catholici censent eos, qui adhuc in mo-
44
nasteriis ibidem specificatis religiosi praesentes vel illuc destinati adhuc superstites sunt,
45
pro se et successoribus suis in possessione relinqui oportere (Text: Meiern IV, 822 ).
wollen sie keines-
25
weegs passirn laßen, setzen ihr vornembstes fundament auff den jüngsten

[p. 233] [scan. 327]


1
Regenspurgischen reichsabschiedt

23
Gemeint ist die Generalamnestie des Regensburger RA vom 10. Oktober 1641 (vgl. [ Nr. 29 Anm. 38 ] ).
, daher wir diesen punctum zu weiter
2
communication cum catholicis außstellen müßen.

3
Bey dem § „Controversia“

25
Art. IV § „Controversia“ *KEIPO5* betr. die Erledigung des Streits zwischen den Fbf.en
26
von Würzburg und Bamberg sowie den Mgf.en von Bg.-Ansbach und Bg.-Kulmbach um
27
Amt, Stadt und Kloster Kitzingen und die Restitution der Wülzburg sowie aller Patronats-
28
und Ordinariatsrechte ( iura presbyterialia ) in der Gft. Schwarzenberg und der Hft. Ho-
29
henlandsberg an die Mgf.en von Brandenburg(-Ansbach) (Text: Meiern IV, 822 ). – Bg.-
30
Ansbach forderte die Restitution von rund einem Drittel Kitzingens, das es 1443 vom Hst.
31
Würzburg zum Pfand genommen und nach einem RHR -Urteil (29. Mai 1628) 1629 wie-
32
der an das Hst. hatte herausgeben müssen. Außerdem forderten Bg.-Ansbach und -Kulm-
33
bach die Herausgabe der 1544 von Bg.-Ansbach säkularisierten OSB-Frauenabtei Kitzin-
34
gen von Würzburg. Da die Abtei seit 1007 fbfl.-bambergisches Eigenkloster gewesen war,
35
verlangte auch das Hst. Bamberg ihre Herausgabe (Memorial Bg.-Ansbachs betr. Kitzin-
36
gen , dict. Osnabrück 1646 Februar 12[/22]; Text: Meiern II, 813 –816; vgl. auch Hock ,
37
130–134; Walter / Schulze ).
ist von denen Brandenburgischen wegen des
4
closters Kitzingen newer streitt erweckt und selbigs außzulaßen gesucht
5
worden, darzu sich aber Würtzburg nit verstehen will.

6
Die Baden Durlachische sach haben sie bey dieser conferentz nochmahlen
7
starck bestritten und sich zu unßerm auffsatz nit bequemen wollen

38
Bezug auf Art. IV § „Et quamvis Fridericus marchio Badensis“ KEIPO4A betr. die
39
Restitution Mgf. Friedrichs von Baden-Durlach (Text: Meiern IV, 561 letzter Absatz).
40
Diese Regelung war von Prot. und Schweden zu keinem Zeitpunkt akzeptiert worden
41
( Ruppert , 296).
, aber
8
bey dem § „Dux de Croy“ geschehen laßen, daß die wortt „maneat dic-
9
tum dominium etc.“ außbleiben mögen

42
Art. IV § „Dux de Croy“ *KEIPO5* (Text: Meiern IV, 822 ). Der gen. Abschnitt betraf
43
die Rechtsstellung der Hft. Finstingen und bestimmte, daß diese ein Reichslehen bleiben
44
solle.
.

10
Von dem puncto satisfactionis militiae haben sie ihre vorige andung auch
11
wiederholt

45
Bezug auf die Konferenz zwischen den ksl. und schwed. Ges. am 30. Dezember 1647 ( [ vgl. Nr. 65 ] ).
und, daß zum wenigsten darvon underdeßen auch handtlung
12
gepflogen werde, begehrt, mit vorgeben, wan sie des quanti versiechert,
13
so würde der Schwedische generalfeldtmarschalch Vrangel vorbereith-
14
liche disposition zu abdanckung der völcker machen können. Es ist aber
15
dieses vorgebens weder fundament noch ernst vorhanden, dan allen umb-
16
ständen nach sie nichts weniger alß ihre militiam abzudancken vorhabens
17
sein, also haben wir ihnen die

21
17 unthunlichkeit] In der Kopie undienlicheitt.
unthunlichkeit nochmahlen remonstrirt
18
und dagegen versiechert, sobaldt der friedenschluß

22
18 erfolgt] Fehlt in der Kopie.
erfolgt, alßdan auch
19
diese sach in deliberation bringen zu laßen. Mithin hat sich diese confe-
20
rentz geendet.

[p. 234] [scan. 328]


1
Demnach haben sich alßbaldt die sambtliche churfürstliche räth beyder
2
religionen auff unßer beschehen erfordern bey unß eingestelt, welchen
3
wir angezeigt, wie eyfferich die Schweden nun zu underschiedtlichen
4
mahlen diesen punctum sollicitirt und waß sie darbey erwöhnet hetten.
5
Da aber Ewer Kayserliche Majestätt solches noch derzeitt auß beweg-
6
lichen ursachen gar nitt rathsamb befinden, sondern, daß darvon gleich
7
immediate nach beschehenem friedenschluß gehandtlet werden soll, er-
8
achten thet, alß wir schon zum öfftern von gesambten ständen vermerckt,
9
daß die gleicher meinung, und hettens hiemit ihnen, churfürstlichen, nach
10
anleitung Ewer Kayserlicher Majestätt gnädigsten befehls

35
Gemeint ist die Hauptinstruktion vom 6. Dezember 1647 ( [ Nr. 29 ] ). Zur Haltung der Rst.
36
in der Frage der schwed. Armeesatisfaktion vgl. dort Anm. 214.
der

34
10–11 ursachen umbstendtlich endecken] In der Kopie sachen umbstendtlich andeuten.
ursachen
11
umbstendtlich endecken wöllen, auff daß hernach die Schwedischen mit
12
gesambten zuthuen desto beßer zur geduldt bescheiden werden konten.

13
Hierauff haben sie alsogleich zur anthwortt geben, daß sie in nahmen
14
ihrer gnädigsten herrn sich allerdings mit Ewer Kayserlicher Majestätt
15
gnädigsten intention conformirn thetten, sintemahlen ihre herrn principa-
16
les niemahlen anderer meinung gewesen, alß daß dieser punct erst nach
17
geschloßenen frieden müste gehandtlet werden, allermaßen es auch bey
18
ubrigen standen eben diesen verstandt haben thue. Ersuchten unß derent-
19
wegen , vestiglich darauff zu verharrn und die Schweden zur geduldt zu
20
weisen, welches sie ahn ihrn ortt auch thuen wölten.

21
Bey dieser glegenheit hat unß auch der Churbayrische deputatus ange-
22
zeigt , von seinem gnädigsten herrn befehl entfangen zu haben, nachdem
23
Ewer Kayserliche Majestätt seiner churfürstlichen durchllaucht bereiths
24
allergnädigst communicirt, warauff sie die sachen mit denen alhiesigen
25
tractaten zu setzen gedächten

37
Ferdinand III. an Kf. Maximilian von Bayern, Prag 1647 Dezember 11 ( [ Beilage [2] zu Nr. 29 ] ).
, daß er unß auch hierzu in allem beysten-
26
dig und verhülfflich erscheinen sölte, doch soweith ein und anders dem
27
frieden nit verhinderlich sein würde, welcher innhalt mit striechen under-
28
zogen und ahm endt von seiner durchllauchtt mit eigner handt beyge-
29
setzt : dieses sollstu woll mercken

39
Konnte in den zugrundeliegenden Aktenbeständen nicht ermittelt werden. Auf jeden Fall
40
waren die kurbay. Ges. instruiert, einen Bruch der Verhandlungen und die Wiederauf-
41
nahme militärischer Operationen von seiten der Schweden und der prot. Rst. zu verhin-
42
dern (Kf. Maximilian von Bayern an [Ernst],s.l. 1647 Dezember 18. Kopieauszug: RK
43
FrA Fasz. 54e [1647 XII]fol. 68).
.

30
Wir sollen auch unverhalten laßen, daß die Schweden in vorgestriger con-
31
ferentz unß abermahlen ein Churbayerisch schreiben vom 29. Novembris
32
ahn Ewer Mayestätt abgangen, so unß mit der instruction nechsthin zu-
33
kommen , wie imgleichen die mit Churbayrn abgehandtlete reconiuncti-

[p. 235] [scan. 329]


1
onscapitulation

39
Rekonjunktionsrezeß („Pilsener Vertrag“) zwischen dem Ks. und Kurbayern vom 7. Sep-
40
tember 1647. Oxenstierna hatte eine Kopie am 30. Dezember 1647 an Kg.in Christina
41
übersandt ( APW [ II C 4/1 Nr. 98 Beilage C ] ).
fürgerückt und derselben inhalt mit umbständen erzehlt
2
haben, deßen wir unß zwar Ewer Majestätt ahnietz einkommenden al-
3
lergnädigsten befehl gemäß

42
Gemeint ist die Weisung vom 18. Dezember 1647 ( [ Nr. 51 ] ).
nichts werden irrn laßen,

30
3 ist] In der Kopie ich.
ist aber hierauß
4
auch leicht zu erachten, wie wenig wir dem gemeinen catholischen weßen
5
zum besten werden erhalten mögen, indeme die gegenpart auß derglei-
6
chen expracticirten communicationibus nit nur die intention, daß man
7
catholischentheils fast alles nachzugeben entschloßen, sondern auch die
8

31
8 unmöglichkeit] In der Kopie 〈lenning〉keit.
unmöglichkeit zu fernerm wiederstandt clahrlich

32
8 erlehrnen] In der Kopie erklern.
erlehrnen und daher
9
desto größern

33
9 muth] In der Kopie mundt.
muth, ihrstheills mit den waffen noch fehrner darauff zu
10
setzen, gewinnen thuet.

11
Wiewoll wir nuhn bey dieser

34
11 vorgestrigen] In der Kopie gestriger.
vorgestrigen conferentz mit denen Schwe-
12
dischen veranlaßet, daß wir alß gestern mit ethlichen interessirten wegen
13
dern auff sie außgesetzter puncten handtlen und heutigen tags wiederumb
14
zur conferentz einstellen wolten, auch ich, der graff von Lamberg, gestern
15
abendts durch meinen secretarien

35
15 mich] In der Kopie nach.
mich der zeit und glegenheit erkündi-
16
gen laßen, da sie unß auch die

36
16 vormittagstundt] In der Kopie vormittag.
vormittagstundt umb 9 uhr bestimmet, so
17
hat iedoch der Salvius erst spatt

37
17 in der nacht] In der Kopie darnach.
in der nacht anzeigen laßen, daß dem
18
Oxenstirn ethwaß unpaßlichkeit zugefallen, derentwegen derselb dies-
19
mahls der conferentz nit abwahrten könt. Stelten unß anheimb, ob allein
20
ich, Volmar, oder auch ich, Crane, unß bey ihme, Salvio, wolten ein-
21
finden , sintemahlen aber unß solches unverfänglich

43
„Ohne Wirkung“, „ohne Ergebnis“ ( Grimm XXV, 308).
zu sein bedeucht,
22
haben wir unß erbotten, biß auff morgen, freytags, zuzuwahrten und
23
alßdan unß sambtlich bey ihnen beyden einstellen.

24

38
24 Sonsten – vortzusetzen] Fehlt in der Kopie.
Sonsten, da ihnen ernst sein wirdt diese conferentz vortzusetzen, verhof-
25
fen wir, noch in zweyen oder dreyen alles durchzupassirn, und wehren
26
alßdan vorhabens, auff dieienige puncten, welche der catholischen inten-
27
tion nach nit zu erhalten, inhalts Ewer Kayserlicher Majestät gnädigster
28
instruction

44
Gemeint sind die Weisungen betr. einen Vorgriff in der Hauptinstruktion vom 6. Dezem-
45
ber 1647 (Nr. 29, S. 123 Z. 30 – S. 128 Z. 17).
mit denen vornehmern catholischen, auch protestierenden
29
zu communicirn und zu versuchen, ob auff die vorgeschriebene weiß der

[p. 236] [scan. 330]


1
gantze tractatus zum endtlichen schluß zu bringen sein mögte. Solten
2
aber die Schwedischen noch lenger cunctirn, so wollen wir nit ermanglen,
3
vorderist mit der vier catholischn churfürsten räthen zu berathschlagen,
4
wie die sachen ferners ahnzugreiffen sein werden, und darvon Euer Kay-
5
serlicher Majestätt mit negstem gehorsamste relation erstatten.

Dokumente